Zweck und Aufgaben des VFG
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Wahrung des bewährten Fischereirechtssystems mit seiner Bindung an das Eigentum; Erhalt selbständiger Fischereirechte
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Unterstützung bei der Erfüllung der Hegepflicht
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Verstärkung des Einflusses auf die Nutzung der Fischereirechte und Abwehr von Einschränkungen
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Förderung aller Zweige des Fischereiwesens
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Schutz und Erhaltung der frei lebenden Tierwelt und ihrer Lebensgrundlagen durch die Förderung des Landschafts-, Natur- und Umweltschutzes
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Wahrnehmung der Interessen der Fischereigenossenschaften gegenüber Landtag, Landesregierung, Behörden usw.